Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44445
OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16 (https://dejure.org/2017,44445)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.09.2017 - 4 U 16/16 (https://dejure.org/2017,44445)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. September 2017 - 4 U 16/16 (https://dejure.org/2017,44445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,44445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Parkplatz eines Einkaufsmarktes in die Zufahrtstraße und Abfahrtstraße einfahrenden Pkw mit einem die Straße schräg überquerenden Fußgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Parkplatz eines Einkaufsmarktes in die Zu- und Abfahrtstraße einfahrenden Pkw mit einem die Straße schräg überquerenden Fußgänger

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Parkplatz eines Einkaufsmarktes in die Zu- und Abfahrtstraße einfahrenden Pkw mit einem die Straße schräg überquerenden Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision eines vom Parkplatz einfahrenden Pkw mit einem die Straße schräg überquerenden Fußgänger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit schräg die Fahrbahn kreuzendem Fußgänger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2018, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Die Gefährdungshaftung kann allerdings im Rahmen der Abwägung gemäß § 9 StVG in Verbindung mit § 254 BGB entfallen, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten darstellt (BGH NJW 2014, 217 Rn. 7).

    Die für die Abwägung maßgebenden Umstände müssen feststehen, das heißt unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen und für die Entstehung des Schadens ursächlich geworden sein (BGH NJW 2014, 217 Rn. 7).

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2014, 217 Rn. 7).

    Für die Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ist mithin nur das Verhalten des Fußgängers maßgebend, das sich erwiesenermaßen als Gefahrenmoment in dem Unfall ursächlich niedergeschlagen hat (BGH NJW 2014, 217 Rn. 7).

    Die Beweislast für den unfallursächlichen Mitverschuldensanteil des Fußgängers trägt regelmäßig der Halter des Kraftfahrzeugs (BGH NJW 2014, 217, 218 Rn. 9).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Der Möglichkeit einer Vermeidbarkeit in diesem Sinne muss vor allem dann nachgegangen werden, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - Sekundenbruchteile genügen, um den Fußgänger aus der Gefahrenzone zu bringen; dabei bedarf es auch der Erörterung, ob und inwieweit eine rechtzeitige Ausweichlenkung zur Vermeidung des Zusammenstoßes hätte beitragen können (BGH NJW 2000, 3069).

    Gewisse Umwege sind ohne weiteres zumutbar (BGH NJW 2000, 3069 (39 bis 43 m); ebenso KG NZV 2009, 343, 344; Greger/Zwickel, aaO Rn. 274 (50 m).

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2001, 874, 875; Senat, Urteil vom 12.03.2015 - 4 U 187/13, juris Rn. 92).

    Ein zulässiger Feststellungsantrag ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (BGH VersR 2007, 708; Senat, Urteil vom 12.03.2015 - 4 U 187/13, juris Rn. 94).

  • KG, 07.07.2008 - 12 U 138/08

    Fußgängerunfall: Kollision mit rechts überholendem Fahrradfahrer nach Überqueren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Wenn es die Verkehrslage erfordert, also bei dichtem Fahrverkehr, hoher Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Beschränkung der Sichtverhältnisse, oder wenn das Überqueren aus sonstigen Gründen (z. B. auf Grund der körperlichen Disposition des Fußgängers) mit besonderen Schwierigkeiten und Gefahren verbunden ist (KG NZV 2009, 343), muss der Fußgänger eine erreichbare Kreuzung, Einmündung, Verkehrsampel oder Markierung (Fußgängerfurt, Zebrastreifen) aufsuchen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 StVO).

    Gewisse Umwege sind ohne weiteres zumutbar (BGH NJW 2000, 3069 (39 bis 43 m); ebenso KG NZV 2009, 343, 344; Greger/Zwickel, aaO Rn. 274 (50 m).

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 9 U 64/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Einfahren von zwei Kraftfahrzeugen von gegenüberliegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Auch bei einem Parkplatz handelt es sich um ein Grundstück im Sinne des § 10 StVO (OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 352, 353 Rn. 15).

    Die Pflichten beim "Einfahren" ergeben sich vollständig aus § 10 StVO, so dass auch eine entsprechende Anwendung von § 9 StVO nicht geboten ist (OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 352, 353 Rn. 17).

  • OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    cc) Der Vorgang des Einfahrens endet erst, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, juris Rn. 15).

    dd) Soweit es im unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem Verlassen des Parkplatzes durch Einbiegen nach links in die bevorrechtigte Straße zu einer Kollision mit einem dort im fließenden Verkehr fahrenden Fahrzeug kommt, spricht der erste Anschein dementsprechend dafür, dass der einbiegende Fahrer die ihm nach § 10 StVO obliegende Sorgfalt nicht beachtet hat (KG NZV 2008, 622; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, juris Rn. 12 ff.).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Ein solcher Verfahrensfehler liegt namentlich vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (BGH NJW 2004, 1876).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2001, 874, 875; Senat, Urteil vom 12.03.2015 - 4 U 187/13, juris Rn. 92).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Ein zulässiger Feststellungsantrag ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (BGH VersR 2007, 708; Senat, Urteil vom 12.03.2015 - 4 U 187/13, juris Rn. 94).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16
    Als Zinsanspruch stehen der Klägerin Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §§ 288 Abs. 1, 291 Satz 1 Halbs. 1, 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Zustellung an die Beklagten (20.09.2014, Bl. 12, 13 d. A., jeweils Rücks.) folgenden Tag (vgl. BGH NJW 2013, 2739, 2742 Rn. 29: Palandt/Ellenberger, BGB 76. Aufl. § 187 Rn. 1 a. E.) zu.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Gründen für die Abweisung

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Verlassen eines Parkplatzes;

  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

  • OLG Hamm, 29.08.2014 - 9 U 26/14

    Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

  • KG, 12.10.2009 - 12 U 233/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BGH, 25.11.1999 - III ZB 50/99

    Zulässigkeit einer unbeschränkt eingelegten Berufung

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche

  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 U 156/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Parkplatz

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz eines

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZB 35/15

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • OLG Hamm, 25.08.1994 - 6 U 44/94

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

  • KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07

    Kfz-Unfall: Beweis des ersten Anscheins beim Auffahren auf ein vom Fahrbahnrand

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2020 - 4 U 6/20

    1. Auf das Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf eine Fahrbahn ist nicht § 9 Abs.

    § 9 StVO ist nur für Verkehrsvorgänge anwendbar, die auf Straßen stattfinden, und nicht auf das Einfahren auf eine Straße von einem Parkplatz (OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 352, 353 Rn. 17; Senat r + s 2018, 37, 39 Rn. 45).

    Der von § 10 Satz 1 StVO geforderte Gefährdungsausschluss ist der höchste Sorgfaltsmaßstab, den das deutsche Straßenverkehrsrecht kennt (Senat r + s 2018, 37, 38 Rn. 36).

  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 9 U 81/18

    Radweg; Grundstücksausfahrt

    Darunter fällt zwar "primär" (BGH v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15 - NJW 2016, 1098 Rn. 11) und "insbesondere" (BGH v. 25.04 1985 - III ZR 53/84 - NJW-RR 1986, 189, 190), aber nicht nur der fließende Durchgangsverkehr auf der Straße, sondern auch derjenige, der auf der anderen Straßenseite selbst ein Fahrmanöver durchführt, um vom Fahrbahnrand anzufahren (vgl. BGH v. 15.05.2018 - VI ZR 231/17 - juris Rn. 12, MDR 2018, 991; OLG Karlsruhe v. 21.09.2017 - 4 U 16/16 - juris, NJW-RR 2016, 352 Rn. 15; König, aaO, § 10 StVO Rn. 4, 10; Scholten in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2016, § 10 StVO Rn. 50).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 4/23

    Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten bei Fahrbahnquerung

    Da die Verpflichtung nach § 25 Abs. 3 Satz 2 StVO dann besteht, wenn eine Überquerung der Fahrbahn außerhalb des für Fußgänger vorgesehenen Bereichs mit besonderen Schwierigkeiten oder Gefahren verbunden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 23.9.1969 - VI ZR 186/68, Rn. 15, juris; 4. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 21.9.2017 - 4 U 16/16, Rn. 51, juris; KG, Beschluss vom 7.7.2008 - 12 U 138/08, Rn. 13), war die Klägerin jedenfalls aufgrund ihrer schon vor dem Unfall vorhandenen erheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen - zumal bei Dunkelheit - gehalten, den ampelgeregelten Fußgängerüberweg zu benutzen.

    Das lässt nur den Schluss zu, dass die Beklagte zu 1 in der Annäherung an die spätere Unfallstelle entweder gar nicht oder zumindest nicht hinreichend auf die Straße geachtet hat (vgl. hierzu 4. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 21.9.2017 - 4 U 16/16, Rn. 48, juris).

  • AG Hanau, 16.03.2023 - 38 C 55/19

    Haftung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt durch eine vom fließenden

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das einfahrende Fahrzeug im Zeitpunkt der Kollision steht oder sich in Bewegung befindet (Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 10 StVO, Rn. 8; OLG Celle NZV 2006, 309), denn der Einfahrvorgang ist erst beendet, wenn sich das einfahrende Fahrzeug vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 10 StVO, Rn. 8; OLG Saarbrücken r+s 2018, 37; KG NZV 2003, 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht